Elektronisches Rezept.
Das elektronische Rezept ist jetzt seit Januar eingeführt und hat sich für unsere Praxis bisher gut bewährt. Hier noch einmal ein paar Hinweise zur Erstellung der Rezepte. Dies gilt bisher nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, privat Versicherte bekommen ihre Rezepte wie bisher in Papierform.
• Die Chipkarte wird wie bisher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.
Die Bestellung der Rezepte kann persönlich in der Praxis, telefonisch oder per email erfolgen.
• eRezepte werden nicht mehr ausgedruckt und müssen nicht mehr aus der Praxis abgeholt werden – die Daten zum Rezept werden zentral gespeichert.
• Alle eRezepte können ab dem nächsten Werktag mit Vorlegen der Chipkarte in der Apotheke eingelöst werden – Ihr Arzt/Ärztin muss die Rezepte erst prüfen, elektronisch unterschreiben und freigeben – das ist recht zeitaufwendig. Ausnahmen für dringende Rezepte sind möglich.
• Die Abholung der Medikamente in der Apotheke ist nur gegen Vorlage der Chipkarte möglich – eine PIN ist nicht erforderlich.
• Falls Sie den Inhalt eines Rezeptes kontrollieren und ggfs. in einer Internetapotheke einlösen wollen, benötigen Sie eine PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.
• Die Möglichkeiten der Rezeptbestellung (Briefkasten, Anruf, E-Mail, Fax) und unsere Erreichbarkeit bleiben unverändert.
• Bei Fragen sprechen Sie uns an.
ACHTUNG! WIR ARBEITEN NICHT MIT DER PLATTFORM MEDIKAMENDO ZUSAMMEN! BISHER KONNTEN WIR NOCH KEINEN VORTEIL, WEDER FÜR SIE NOCH FÜR UNS, ERKENNEN, DEN DIESE PLATTFORM BIETET. AUSSER, DASS SIE DER FIRMA IHRE DATEN PREISGEBEN.