Wichtige Informationen

Elektronisches Rezept.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Arztpraxen müssen in Kürze das elektronische Rezept (eRezept) einführen. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle rosa Rezepte mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf das eRezept umgestellt. Dadurch ergeben sich einige Veränderungen im Ablauf:

• Die eRezepte können erst nach dem Einlesen der Chipkarte erstellt werden – eine Vorbereitung der Rezepte ohne eingelesene Chipkarte ist nicht mehr möglich.

• Die Chipkarte wird wie bisher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.

• eRezepte werden nicht mehr ausgedruckt und müssen nicht mehr aus der Praxis abgeholt werden – die Daten zum Rezept werden zentral gespeichert.

• Alle eRezepte können ab dem nächsten Werktag mit Vorlegen der Chipkarte in der Apotheke eingelöst werden – Ihr Arzt/Ärztin muss die Rezepte erst prüfen, elektronisch unterschreiben und freigeben – das ist recht zeitaufwendig. Ausnahmen für dringende Rezepte sind möglich.

• Die Abholung der Medikamente in der Apotheke ist nur gegen Vorlage der Chipkarte möglich – eine PIN ist nicht erforderlich.

• Falls Sie den Inhalt eines Rezeptes kontrollieren und ggfs. in einer Internetapotheke einlösen wollen, benötigen Sie eine PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.

• Die Möglichkeiten der Rezeptbestellung (Briefkasten, Anruf, E-Mail, Fax) und unsere Erreichbarkeit bleiben unverändert.

• Bei Fragen sprechen Sie uns an.