Wichtige Informationen

Ab dem 1.1.2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das heißt für Sie, wir übermitteln ihre Krankendaten an Ihre Krankenversicherung und Ihre Arbeitgeberin/ihr Arbeitgeber muss diese bei der Krankenkasse abfragen. Sie benötigen also keinen „gelben Schein“ mehr, müssen aber unverzüglich Ihre Arbeitsstelle über die voraussichtliche Dauer ihrer Krankmeldung informieren. Diese leitet dann alle weiteren Dinge in die Wege.