Fragen & Antworten

Möchten Sie einen Termin bei uns vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per Email.
Auch eine direkte Terminvereinbarung in der Praxis ist selbstverständlich möglich.

Für akute Beschwerden haben wir offene Sprechstunden, zu denen Sie ohne Termin in die Praxis kommen können.
Planen Sie dafür bitte Wartezeit ein.

Wenn Sie in unserer Praxis behandelt werden, bekommen Sie oftmals ein Rezept für Arznei- oder Hilfsmittel. Manchmal gibt es Fragen zu den unterschiedlichen Farben und Gültigkeiten:

Rotes Rezept: Arznei- oder Hilfsmittel (z.B. Verbandsstoffe, Bandagen, Rollator…), deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es sind in der Regel 5-10 Euro Zuzahlung je Arzneimittel fällig. Bei gebührenfreien Rezepten ist keine Zuzahlung erforderlich. Die Gültigkeit des Rezeptes beträgt vier Wochen.

Blaues Rezept (Selbstzahlerrezept): wird ausgestellt für Pat., die privat versichert sind. Sie müssen in Apotheke und Sanitätsfachhandel die Kosten des Arznei- oder Hilfsmittels komplett selbst bezahlen und erhalten von Ihrer Krankenkrasse den Betrag nach Einreichen des Rezeptes zurück. Auch gesetzlich Versicherte erhalten ein blaues Rezept, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht im Leistungsumfang ihrer Krankenkasse enthalten ist und sie es selbst bezahlen müssen (z.B. Verhütungsmittel, Reiseimpfstoffe). Die Gültigkeit es blauen Rezeptes beträgt drei Monate.

Grünes Rezept: hierbei handelt es sich um eine Empfehlung von rezeptfreien Arzneimitteln, die zur Therapieergänzung empfohlen werden und die in der Apotheke in der Regel auch ohne Verordnung erworben werden können. Die Gültigkeit ist unbegrenzt. Die Arzneikosten des grünen Rezeptes können  gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Gelbes Rezept: hierauf werden Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel verschrieben, deren Verordnung strengen Auflagen unterliegt. Sie bekommen einen zusätzlichen Durchschlag für die Apotheke. Gelbe Rezepte gibt es sowohl für gesetzlich versicherte, als auch für privat versicherte Personen. Das Rezept ist nur 7 Tage gültig.

Bitte bestellen Sie Ihre Medikamente am besten einen Tag im Voraus bei uns. Das geht entweder telefonisch oder per Email. Wir bereiten dann alles vor und falls es keine Rückfragen gibt, können Sie die gewünschten Rezepte am Folgetag einfach am Tresen abholen.

Sie erhalten eine Überweisung an einen Facharzt/eine Fachärztin,  wenn wir notwendige Leistungen nicht selbst erbringen können. Das schriftliche Überweisungsverfahren ist sinnvoll, um die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen zu organisieren und Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen zu vermeiden. Außerdem hilft es dabei, die Gefahr unerwünschter Arzneimittelinteraktionen zu verringern.

Eine Überweisung ist im Ausstellungsquartal und im Folgequartal gültig, sofern ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann.

Wenn Sie neu in unserer Praxis sind, werden wir ihnen anbieten, Sie ins Hausarztprogramm aufzunehmen.

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Sie  ihre Hausärztin als erste Ansprechpartnerin in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.
Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patientinnen und Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester Bestandteil des Gesundheitswesens.
Mit ihrer Teilnahme entscheiden Sie sich, für ein Jahr immer zuerst ihre Hausärztin aufzusuchen, die dann bei Bedarf die Behandlung mit anderen Fachrichtungen, Kliniken und Therapeutinnen/Therapeuten koordiniert. Dadurch kann sie alle Befunde in ihrer Praxis sammeln und behält leichter den Überblick.
So können Mehrfachuntersuchungen und Risiken, wie Neben- oder Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente, vermieden werden.

Abhängig von ihrer Krankenkasse werden Ihnen bei Teilnahme am Hausarztprogramm auch Vergünstigungen bei Medikamentenzuzahlungen oder Vorsorgeuntersuchungen gewährt.

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die chronisch Erkrankten dabei helfen sollen ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen und die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten. Nicht zuletzt wurden DMP mit dem Ziel eingeführt, die ärztliche Behandlung langfristig zu verbessern. Sie werden auch „Chronikerprogramme“ genannt.

In unserer Praxis bieten wir DMPs für folgende Erkrankungen an:

  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Asthma bronchiale
  • COPD (Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung)
  • Koronare Herzerkrankung

Weitere Informationen  finden Sie hier: https://www.gesundheitsinformation.de/was-sind-disease-management-programme-dmp.html

Das geriatrische Basisassessment ist eine ca. 15 Minuten dauernde Untersuchung, die bei Pat. über 75 Jahren durchgeführt wird, und bei der Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens, eine beginnende Demenz und eine erhöhte Sturzneigung festgestellt werden können. Dies ist wichtig, um Schritte zur Abfederung dieser Altersrisiken einzuleiten.