Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gibt es für Sie die Möglichkeit, sich eine elektronische Patientenakte anfertigen zu lassen. Ihre Krankenkasse hat diese Möglichkeit automatisch auf Ihrer Chipkarte hinterlegt. Wenn Sie dies nicht möchten, müssen sie dem aktiv bei Ihrer KK widersprechen.
Hausärztliche und insbesondere fachärztliche Praxen werden künftig die bei ihnen erhobenen Befunde in Ihre Patientenakte laden. Diese sind dann grundsätzlich für jede/n lesbar der/die Ihre Chipkarte einlesen kann. Sie können mit Hilfe einer APP (jede KK hat eine andere) selbst in die Erstellung und Lesbarkeit der Akte eingreifen, d.h. sie können Befunde löschen oder nur für bestimmte Praxen zugänglich machen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier.
Möchten Sie einen Termin bei uns vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per Email.
Auch eine direkte Terminvereinbarung in der Praxis ist selbstverständlich möglich.
Für akute Beschwerden haben wir offene Sprechstunden, zu denen Sie ohne Termin in die Praxis kommen können.
Planen Sie dafür bitte Wartezeit ein.
Elektronisches Rezept.
Das elektronische Rezept ist jetzt seit Januar eingeführt und hat sich für unsere Praxis bisher gut bewährt. Hier noch einmal ein paar Hinweise zur Erstellung der Rezepte. Dies gilt bisher nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, privat Versicherte bekommen ihre Rezepte wie bisher in Papierform.
• Die Chipkarte wird wie bisher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.
Die Bestellung der Rezepte kann persönlich in der Praxis, telefonisch oder per email erfolgen.
• eRezepte werden nicht mehr ausgedruckt und müssen nicht mehr aus der Praxis abgeholt werden – die Daten zum Rezept werden zentral gespeichert.
• Alle eRezepte können ab dem nächsten Werktag mit Vorlegen der Chipkarte in der Apotheke eingelöst werden – Ihr Arzt/Ärztin muss die Rezepte erst prüfen, elektronisch unterschreiben und freigeben – das ist recht zeitaufwendig. Ausnahmen für dringende Rezepte sind möglich.
• Die Abholung der Medikamente in der Apotheke ist nur gegen Vorlage der Chipkarte möglich – eine PIN ist nicht erforderlich.
• Falls Sie den Inhalt eines Rezeptes kontrollieren und ggfs. in einer Internetapotheke einlösen wollen, benötigen Sie eine PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.
• Die Möglichkeiten der Rezeptbestellung (Briefkasten, Anruf, E-Mail, Fax) und unsere Erreichbarkeit bleiben unverändert.
• Bei Fragen sprechen Sie uns an.
Bitte bestellen Sie Ihre Medikamente am besten einen Tag im Voraus bei uns. Das geht entweder telefonisch oder per Email. Wir bereiten dann alles vor und falls es keine Rückfragen gibt, können Sie die gewünschten Rezepte am Folgetag einfach am Tresen abholen.
Sie erhalten eine Überweisung an einen Facharzt/eine Fachärztin, wenn wir notwendige Leistungen nicht selbst erbringen können. Das schriftliche Überweisungsverfahren ist sinnvoll, um die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen zu organisieren und Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen zu vermeiden. Außerdem hilft es dabei, die Gefahr unerwünschter Arzneimittelinteraktionen zu verringern.
Eine Überweisung ist im Ausstellungsquartal und im Folgequartal gültig, sofern ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann.
Wenn Sie neu in unserer Praxis sind, werden wir ihnen anbieten, Sie ins Hausarztprogramm aufzunehmen.
Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Sie ihre Hausärztin als erste Ansprechpartnerin in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.
Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patientinnen und Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester Bestandteil des Gesundheitswesens.
Mit ihrer Teilnahme entscheiden Sie sich, für ein Jahr immer zuerst ihre Hausärztin aufzusuchen, die dann bei Bedarf die Behandlung mit anderen Fachrichtungen, Kliniken und Therapeutinnen/Therapeuten koordiniert. Dadurch kann sie alle Befunde in ihrer Praxis sammeln und behält leichter den Überblick.
So können Mehrfachuntersuchungen und Risiken, wie Neben- oder Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente, vermieden werden.
Abhängig von ihrer Krankenkasse werden Ihnen bei Teilnahme am Hausarztprogramm auch Vergünstigungen bei Medikamentenzuzahlungen oder Vorsorgeuntersuchungen gewährt.
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die chronisch Erkrankten dabei helfen sollen ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen und die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten. Nicht zuletzt wurden DMP mit dem Ziel eingeführt, die ärztliche Behandlung langfristig zu verbessern. Sie werden auch „Chronikerprogramme“ genannt.
In unserer Praxis bieten wir DMPs für folgende Erkrankungen an:
- Diabetes mellitus Typ 2
- Asthma bronchiale
- COPD (Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung)
- Koronare Herzerkrankung
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gesundheitsinformation.de/was-sind-disease-management-programme-dmp.html
Das geriatrische Basisassessment ist eine ca. 15 Minuten dauernde Untersuchung, die bei Pat. über 75 Jahren durchgeführt wird, und bei der Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens, eine beginnende Demenz und eine erhöhte Sturzneigung festgestellt werden können. Dies ist wichtig, um Schritte zur Abfederung dieser Altersrisiken einzuleiten.